Übersicht Pflegeversicherung

Die Pflegegrade

Pflegegrad 1

Sie haben Anspruch auf die Pflegestufe 1, wenn Sie bei folgenden Verrichtungen Hilfe benötigen:
» Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche Versorgung.

• mindestens 90 Minuten Hilfe am Tag benötigen, mit einem Anteil von 45 Minuten als Grundpflege.

Pflegestufe 2

Sie haben Anspruch auf die Pflegestufe 2, wenn Sie bei folgenden Verrichtungen Hilfe benötigen:
» Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche Versorgung.

• mindestens 3 Stunden Hilfe am Tag benötigen, mit einem Anteil von 2 Stunden als Grundpflege

Pflegestufe 3

Sie haben Anspruch auf die Pflegestufe 3, wenn Sie bei folgenden Verrichtungen Hilfe benötigen:
» Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche Versorgung.

• mindestens 5 Stunden Hilfe am Tag benötigen, mit einem Anteil von 4 Stunden als Grundpflege.

Grundpflege:

Leistungen im Bereich der Körperpflege (z.B. das Waschen), der Ernährung (z.B. Hilfe beim Essen) sowie der Mobilität (z.B. Aufstehen).

Bei der Grundpflege geht es um Tätigkeiten (Verrichtungen) des täglichen Lebens, wie duschen/Baden/Waschen, Anziehen, die man aufgrund körperlicher Defizite nicht mehr selbst ausführen kann.