Pflegegrade

Im Zuge der Pflegereform werden die gesetzlich definierten Pflegestufen 1, 2 und 3 in die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt. Diese Überleitung ist in § 140 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich i. d. R. noch gut selbst versorgen und ihren Alltag in vielen Bereichen ohne fremde Hilfe bewältigen.

  • Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Da sie ihr Leben meist noch sehr selbstständig meistern, benötigen sie i. d. R. so gut wie keine Unterstützung von Angehörigen oder von professionellen Pflegekräften.
  • Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse.
  • Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen generellen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie etwa nach einem Klinikaufenthalt noch vorübergehend auf professionelle Pflege angewiesen sind, bis sie wieder nach Hause können.
  • Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zuschüsse zur Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit ihrer pflegenden Angehörigen.
  • Wenn Versicherte mit Pflegegrad 1 das Angebot der Tages- oder Nachtpflege nutzen möchten, müssen sie dies weitgehend aus eigener Tasche bezahlen. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag dafür nutzen. Daneben besteht kein Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege.
  • Zusätzlich haben Versicherte mit Pflegegrad 1 Anspruch auf folgende Leistungen, sofern sie zuhause versorgt werden: Zuschuss für Wohnraumanpassung, Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche, Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  • Wünschen sich Menschen mit Pflegegrad 1 die Versorgung in einem Pflegeheim, so zahlen sie die Kosten für die stationäre Pflege und die anfallenden Eigenbeiträge für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten fast allein. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag dafür anrechnen.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Bedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde und auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

  • Bedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde und auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Ein monatliches Pflegegeld erhalten Menschen mit oder ohne Demenz mit Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
  • Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 stehen Pflegesachleistungen zu, die ambulante Pflegedienste direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
  • Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht der neue einheitliche „Entlastungsbeitrag“ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
  • Benötigt ein Pflege- und Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 2 etwa nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege z. B. in einem Pflegeheim, erhält er von seiner Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr einen Zuschuss.
  • Für Verhinderungspflege bzw. Urlaubspflege durch professionelle Pflegekräfte bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss für höchstens vier Wochen (28 Tage) im Jahr.
  • Die Leistungssätze für Tagespflege und Nachtpflege entsprechen den ambulanten Sachleistungen, bleiben weitgehend unverändert und fließen wie im Vorjahr zusätzlich zum genehmigten Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
  • Zusätzlich haben Versicherte mit Pflegegrad 1 Anspruch auf folgende Leistungen, sofern sie zuhause versorgt werden: Zuschuss für Wohnraumanpassung, Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche, Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  • Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten ab 2017 monatlich nur noch 770 Euro für die stationäre Versorgung im Pflegeheim. Das bedeutet eine Leistungsminderung im Vergleich zum alten System.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflege- und Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde Pflegegeld, bei der Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung.

  • Ein höheres Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
  • Die Pflegesachleistungen erhöhen sich bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht der neue einheitliche „Entlastungsbeitrag“ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
  • Braucht ein Pflege- und Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 3 etwa nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege z. B. in einem Pflegeheim, erhält er von seiner Pflegekasse einen Zuschuss für höchstens 28 Tage im Jahr.
  • Für Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst bei Urlaub oder Krankheit von pflegenden Angehörigen zahlen Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 3 einen Zuschuss für höchstens vier Wochen im Jahr.
  • Die Leistungssätze für Tages- und Nachtpflege orientieren sich an den ambulanten Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten für die Versorgung in einer teilstationären Einrichtung für die Tagespflege einen höheren Betrag.
  • Zusätzlich haben Versicherte mit Pflegegrad 3 Anspruch auf folgende Leistungen, sofern sie zuhause versorgt werden: Zuschuss für Wohnraumanpassung, Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche, Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  • Ab 2017 sinken die Zuschüsse der Pflegekassen für stationäre Pflege in einem Heim gegenüber 2016. Speziell für Pflegegrad 3 bedeutet das: Pflegebedürftige erhalten ab 2017 etwas weniger.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Vergleichsweise viele Leistungen der Pflegeversicherung stehen Hilfsbedürftigen mit Pflegegrad 4 zu, denn ihre Selbstständigkeit ist bereits sehr stark beeinträchtigt und sie sind daher auf Unterstützung angewiesen. pflege.de fasst den vollen Leistungsanspruch für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 4 zusammen:

  • Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 durch Angehörige oder Freunde / Bekannte im eigenen Zuhause versorgt werden, steht ihnen Pflegegeld zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld.
  • Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung.
  • Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 steht der vereinheitlichte neue „Entlastungsbeitrag“ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
  • Benötigt ein Pflege- und Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 4 etwa nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege, so stehen ihm dazu für 28 Tage im Jahr zu.
  • Für den Fall, dass pflegende Angehörige einmal selbst krank sind oder Urlaub brauchen, können Pflegebedürftige Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen. Dafür gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 4 einen Zuschuss für höchstens vier Wochen im Jahr.
  • Zusätzlich haben Versicherte mit Pflegegrad 4 Anspruch auf folgende Leistungen, sofern sie zuhause versorgt werden: Zuschuss für Wohnraumanpassung, Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche, Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  • Für die Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 einen höheren Betrag von der Pflegekasse.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
Mit anerkanntem Pflegegrad 5 sind Pflegebedürftige stark auf fremde Hilfe angewiesen und dementsprechend umfangreich sind auch die Pflegeleistungen, die ihnen seitens der Pflegekasse zustehen.

  • Ein höheres Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
  • Die Pflegesachleistungen erhöhen sich bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 steht der vereinheitlichte neue „Entlastungsbeitrag“ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
  • Benötigt ein Pflege- und Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 4 etwa nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege, so stehen ihm dazu für 28 Tage im Jahr zu.
  • Für den Fall, dass pflegende Angehörige einmal selbst krank sind oder Urlaub brauchen, können Pflegebedürftige Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen. Dafür gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 5 einen Zuschuss für höchstens vier Wochen im Jahr.
  • Zusätzlich haben Versicherte mit Pflegegrad 5 Anspruch auf folgende Leistungen, sofern sie zuhause versorgt werden: Zuschuss für Wohnraumanpassung, Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche, Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  • Für die Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 einen höheren Betrag von der Pflegekasse.

Keine erneute Begutachtung für bereits anerkannte Pflegebedürftige und Demenzkranke

  • Alle 2016 bereits anerkannten körperlich Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1, 2 oder 3 und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz („Pflegestufe 0“) werden nicht erneut begutachtet. 
  • Allen bereits anerkannten Pflegebedürftigen weist deren Pflegekasse 2017 automatisch anstelle ihrer bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad zu. So erhält ein Pflegebedürftiger zum Beispiel bei Pflegestufe 2 den Pflegegrad 3.
  • Anerkannt Pflegebedürftige mit Demenz werden automatisch von ihrer bisherigen Pflegestufe in den zwei Stufen höheren Pflegegrad eingruppiert – zum Bespiel von Pflegestufe 2 in Pflegegrad 4.